Rechtshilfefonds der Arche für Obdachlose

Der Verein „Arche für Obdachlose“ unterhält seit Dezember 2021 einen Rechtshilfefonds. Diesen Rechtshilfefonds können alle wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie Menschen, die unmittelbar vom Verlust der eigenen Wohnung bedroht sind (Mieterschutz-Konstellationen), in Anspruch nehmen. Das Konzept des Rechtshilfefonds besagt, dass die Klienten sich nicht finanziell selbst beteiligen müssen, wenn sie dazu nicht in der Lage sind. Sofern sie berechtigt sind und ihr Begehren eine gewisse Erfolgsaussicht hat, wird der Rechtshilfefonds tätig. Er besorgt einen Rechtsbeistand und übernimmt die entstehenden Rechtshilfekosten. Die Verfolgung des eigenen guten Rechts soll nicht an den Lebensumständen von Obdach- oder Wohnungslosigkeit scheitern.

Nähere Informationen zum Rechtshilfefonds: PDF zum Download

Der Rechtshilfefonds hat seit seinem Bestehen wohnungs- und obdachlosen Menschen entscheidend geholfen, den Verlust der Wohnung, hohe Geldtrafen oder auch Inhaftierung zu vermeiden. Dies ist nur möglich, solange die Arche für Obdachlose genügend Spenden erhält, um Rechtshilfen zu finanzieren: Daher bitten wir um Ihre Spende!